Informationsveranstaltung „Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht"
Zweitveranstaltung am Mittwoch, dem 07.06.2017 auf Grund großer Nachfrage
Unsere Informationeveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht; Wichtige Neuerungen ab 2017“ am Dienstag, dem 23. Mai, war binnen weniger Tage ausgebucht.
Wir bieten daher eine Zweitveranstaltung am
Mittwoch, dem 07. Juni 2017, um 19:00 Uhr,
im CuraCon-Treff, Südweststraße 16, 50126 Bergheim, für alle Interessierten an.
In den Podiumsvorträgen werden Herr Michael Jüttner, zuständiger Richter am Amtsgericht Düren, sowie Frau Ruth Bohnenkamp, Rechtsanwältin und Fachjournalistin, einen Überblick über die Neuerungen der Patientenverfügung ab 2017 geben. Herr Dr. Dieter Scheidt, Arzt, wird die medizinischen Besonderheiten erläutern und erklären.
Denn: Die Formulierung „Keine lebensverlängernden Maßnahmen…“ reicht nicht aus für eine belastbare Patientenverfügung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bestimmte Dinge in der Patientenverfügung präzise formuliert sein müssen. Bindend für Dritte (z. B. Ärzte im Krankenhaus) ist die Patientenverfügung nur dann, wenn bestimmte ärztliche Maßnahmen konkret genannt oder Krankheiten und Behandlungssituationen klar genug beschrieben sind. Die deutsche Stiftung „Patientenschutz“ empfiehlt deshalb, alle bestehenden Patientenverfügungen daraufhin zu prüfen und eventuell zu ergänzen oder zu berichtigen.
Wir laden Sie herzlich zu diesem Abend ein.
Jeder Teilnehmer erhält aktuelles Informationsmaterial und auch entsprechende Formulare zur Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir bitten um vorherige Anmeldung unter Telefon 02271 – 75 88 80-0 oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.