Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bei der CuraCon Rhein-Erft gGmbH
Als Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe sowie von Betreuungs- und Beratungsangeboten hat die CuraCon Rhein-Erft gGmbH fachlich sehr hohe Ansprüche zu erfüllen.
Unsere Arbeit unterliegt folglich besonders hohen Maßstäben und Qualitätsanforderungen. Daher ist es für uns von besonderer Bedeutung, jegliches Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße, die unsere Arbeit betreffen, zu vermeiden.
Die Aufdeckung von Verfehlungen kann unter Einbindung des Verfahrens im Zusammenhang mit dem sog. Hinweisgeberschutz erfolgen, bei dem Meldungen unter einem besonderen Schutz der hinweisgebenden Person abgegeben werden können. Der Meldeweg sowie das weitere Vorgehen in diesem Zusammenhang wird ausführlich in der Verfahrensordnung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der CuraCon Rhein-Erft gGmbH beschrieben.
Eine Meldung kann grundsätzlich auch anonym erfolgen.
Eine postalische/telefonische Meldung ist über die folgenden Kontaktdaten möglich:
Ombudsperson Hinweisgeberschutz der CuraCon Rhein-Erft gGmbH: Frau Dorn, Stiftung Werft e.V., Südweststraße 16, 50126 Bergheim, Telefon: 0 22 71 - 98 45 00, Fax 0 22 71 - 83 77 833.
Alternativ kann eine Meldung über die Emailadresse erfolgen:
Allen Meldungen wird nachgegangen, und es wird sichergestellt, dass es keinerlei negative Auswirkungen auf hinweisgebende Personen gibt.