In Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen werden die Kosten der Betreuung gemäß §§ 113, 78 SGB IX ganz oder teilweise vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernommen. Natürlich können unsere Leistungen auch von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.
Zur Beantragung des Ambulant Betreuten Wohnens beim LVR sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis der wesentlichen Behinderung / fachärztliche Stellungnahme
- die individuelle Hilfeplanung
- der Sozialhilfegrundantrag